Elterngeld 2026
Welche Fördermöglichkeiten gibt es rund um Elterngeld? Welche Voraussetzungen können gelten und worauf sollten Sie bei der Antragstellung achten?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Betreuung eines Kindes wegfällt. Es gibt drei Varianten: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus (halbe monatliche Höhe, dafür doppelt so lange) und den Partnerschaftsbonus für Eltern, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Anspruch können Eltern haben, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben und ihre Erwerbstätigkeit während des Bezugs auf höchstens 32 Wochenstunden begrenzen. Seit 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bei niedrigerem Einkommen auch mehr. Es liegt mindestens bei 300 Euro und höchstens bei 1.800 Euro monatlich. Das ElterngeldPlus beträgt jeweils die Hälfte. Zuschläge sind möglich, etwa bei Mehrlingsgeburten oder wenn weitere kleine Geschwisterkinder im Haushalt leben. (Stand: September 2026, Quelle: familienportal.de)
Welche Voraussetzungen gelten?
Neben der Einkommensgrenze zählen unter anderem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt zu den Voraussetzungen. Auch für Selbstständige gelten besondere Berechnungsregeln.
Was sollte ich vor dem Antrag beachten?
Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt gestellt werden, da Elterngeld rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor Antragstellung ausgezahlt wird. Der offizielle Elterngeldrechner des Bundes kann eine erste Orientierung zur Höhe geben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt sowie eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt gestellt werden, da eine rückwirkende Auszahlung höchstens für die letzten drei Monate vor Antragstellung möglich ist.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt, oft ist eine Online-Antragstellung möglich. Weitere Informationen finden Sie auf familienportal.de.
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Häufige Fragen
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngelds ist inzwischen auf maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt, mit Ausnahmen etwa bei Mehrlingsgeburten oder Frühchen.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, ElterngeldPlus in halber Höhe dafür doppelt so lange – besonders interessant für Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten.
Gilt die Einkommensgrenze für Brutto- oder Nettoeinkommen?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
Können auch Selbstständige Elterngeld beantragen?
Ja, für Selbstständige gelten besondere Regeln zur Einkommensermittlung, meist auf Basis des letzten Steuerbescheids.
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