Photovoltaik Förderung 2026
Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim Bau einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers? Ein Überblick über die wichtigsten Wege.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Für Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland in erster Linie keine direkten Bundeszuschüsse, sondern zinsgünstige Kredite der KfW sowie die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ergänzend bieten einige Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme an, etwa für Batteriespeicher oder Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke).
Wer kann eine Förderung erhalten?
Grundsätzlich können sowohl private Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Unternehmen Photovoltaikanlagen fördern lassen. Bei regionalen Programmen sind Wohnsitz oder Standort der Anlage im jeweiligen Fördergebiet meist Voraussetzung.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Höhe eines möglichen Zuschusses hängt stark vom jeweiligen regionalen Programm ab und ändert sich häufig. Bundesweit einheitlich ist vor allem die Einspeisevergütung, deren Höhe sich regelmäßig ändert. Prüfen Sie die aktuellen Sätze auf kfw.de sowie bei Ihrem Bundesland oder Energieversorger. (Stand: September 2026)
Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Einspeisevergütung ist unter anderem die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Bei KfW-Krediten gelten die üblichen Anforderungen an Bonität und Kreditvergabe über die Hausbank.
Was sollte ich vor dem Antrag beachten?
Ein Vergleich zwischen Eigenverbrauch, Einspeisung und Speicherlösung lohnt sich, bevor die Anlage geplant wird. Regionale Förderprogramme sind oft zeitlich befristet oder mit begrenztem Budget ausgestattet – eine frühzeitige Prüfung kann sich lohnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Förderweg werden unter anderem ein Anlagenangebot, die Anmeldung im Marktstammdatenregister und, bei regionalen Programmen, ein gesonderter Förderantrag mit Nachweisen benötigt.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Bei regionalen Zuschussprogrammen muss der Antrag meist vor Kauf oder Installation gestellt werden. Für die Einspeisevergütung ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister zeitnah nach Inbetriebnahme erforderlich.
Wo kann ich den Antrag stellen?
KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt. Die Anmeldung zur Einspeisevergütung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Regionale Zuschüsse werden direkt bei der jeweiligen Landes- oder Kommunalstelle beantragt.
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Häufige Fragen
Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Förderung?
Kleine Steckersolargeräte benötigen meist keine gesonderte Förderung, sind aber ebenfalls im Marktstammdatenregister anzumelden. Manche Kommunen bieten dafür eigene Zuschüsse.
Ist ein Batteriespeicher förderfähig?
Das hängt vom jeweiligen regionalen Programm ab. Bundesweit gibt es aktuell keinen einheitlichen Zuschuss eigens für Speicher.
Was ist der Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauch?
Bei der Einspeisevergütung wird eingespeister Strom nach EEG vergütet, beim Eigenverbrauch nutzen Sie den erzeugten Strom selbst und sparen dadurch Stromkosten.
Muss ich die Anlage versichern?
Eine Versicherungspflicht besteht nicht grundsätzlich, in der Praxis wird eine Absicherung aber häufig empfohlen.
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