Heizungsförderung 2026

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine neue Heizung? Welche Voraussetzungen können gelten und worauf sollten Sie bei der Antragstellung achten? Hier finden Sie einen verständlichen Überblick.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen ein klimafreundliches System kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst werden. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Anschlüsse an Wärmenetze und, unter bestimmten Voraussetzungen, weitere erneuerbare Heiztechniken.

Die Heizungsförderung wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW beantragt. Das BAFA bleibt zuständig für begleitende Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder die Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Anspruch können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden haben, ebenso Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das zu tauschende Heizsystem muss in der Regel funktionstüchtig oder älter als ein bestimmtes Baujahr sein; die genauen Voraussetzungen legt die BEG-Förderrichtlinie fest.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Der Fördersatz setzt sich aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen, etwa für den Austausch einer besonders alten Heizung oder bei geringerem Haushaltseinkommen. In der Praxis wird häufig von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten berichtet, mit einer Obergrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Die Regelungen wurden zuletzt im Sommer 2026 angepasst. Die exakten, aktuell gültigen Prozentsätze und Höchstbeträge finden Sie auf den Seiten von kfw.de und bafa.de. (Stand: September 2026)

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden – ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung ist dafür üblich. Je nach Heizsystem sind zusätzliche technische Nachweise erforderlich, etwa zu Effizienz oder eingesetztem Kältemittel bei Wärmepumpen.

Was sollte ich vor dem Antrag beachten?

Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, bevor Handwerksarbeiten beginnen: Der Förderantrag muss vor dem verbindlichen Auftrag gestellt sein. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte kann bei der Einschätzung helfen, welches System infrage kommt und welche Nachweise nötig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden ein Angebot bzw. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung, technische Nachweise zum neuen Heizsystem sowie nach Einbau eine Bestätigung des Fachbetriebs benötigt. Der genaue Unterlagenkatalog steht im KfW-Merkblatt zum jeweiligen Förderprogramm.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden. Erst nach Erhalt der Förderzusage sollte die verbindliche Beauftragung erfolgen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag für die Heizungsförderung läuft über das Kundenportal „Meine KfW“. Begleitende Effizienzmaßnahmen werden weiterhin beim BAFA beantragt. Ausführliche, aktuelle Informationen finden Sie auf kfw.de und bafa.de.

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Häufige Fragen

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?

In der Regel nicht: Der Antrag muss vor dem verbindlichen Vertragsabschluss gestellt werden. Wurde bereits beauftragt, entfällt die Förderfähigkeit meist.

Werden auch Gasheizungen noch gefördert?

Reine fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert. Förderfähig sind vor allem Systeme, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen.

Ist die Förderung mit einem Kredit kombinierbar?

Ja, ergänzend zum Zuschuss gibt es für Haushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze zinsgünstige Ergänzungskredite.

Wer prüft, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Die KfW prüft den Antrag anhand der eingereichten Unterlagen. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte kann vorab einschätzen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

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